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Definition Klimaneutralität 

Klimaneutralität bedeutet, dass der Carbon Footprint eines Unternehmens, Produkts, Services oder Events auf Grundlage international anerkannter Standards berechnet und durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten bilanziell ausgeglichen wurde. 
Das Label “klimaneutral” von ClimatePartner bescheinigt den Ausgleich restlicher Treibhausgasemissionen. 
Der Ausgleich von CO2-Emissionen ist neben Vermeidung und Reduktion ein wichtiger Schritt im ganzheitlichen Klimaschutz. ClimatePartner empfiehlt Unternehmen, Vermeidung und Reduktion von CO2-Emissionen als kontinuierlichen Prozess zu etablieren und unterstützt sie bei entsprechenden Strategien, zum Beispiel durch die Definition wissenschaftlich basierter Reduktionsziele oder den Umstieg auf erneuerbare Energien.
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Systemgrenzen

Berücksichtigte Emissionsquellen 

Wenn nicht anders angegeben, umfasst Klimaneutralität für Unternehmen mindestens innerhalb des Unternehmens verursachte direkte Emissionen (Strom- und Wärmeerzeugung, Fuhrpark, flüchtige Gase) und indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie, Geschäftsreisen sowie die Anfahrt von Mitarbeitenden. Andere Emissionen, die außerhalb des Unternehmens bei der Herstellung von Rohmaterialien und Vorprodukten, externer Logistik sowie der Produktnutzung und Entsorgung oder anderen Prozessen anfallen, sind nicht Gegenstand der Klimaneutralität. 
Klimaneutralität für Produkte umfasst die Herstellung und Verarbeitung von Rohstoffen und Vorprodukten, Transporte bis zum Handel, Emissionen aus nicht direkt Produkten anrechenbaren Quellen (z. B. Mitarbeiteranfahrt), sowie die Entsorgung am Ende des Produktlebenszyklus. Die Nutzungsphase von Produkten ist nicht Gegenstand der Klimaneutralität, es sei denn, die Nutzung des Produkts selbst führt zu direkten Emissionen, wie z. B. die Verwendung eines Verbrennungsmotors oder einer gasbetriebenen Heizung. 
Mehr Informationen zur Methode: www.climatepartner.com/en/protocol